Sehr geehrter Herr Fleischhauer,
der "Bundesverband Estrich- und Bodenbeläge" "info @ BEB-online.de" kann Ihnen die eine oder andere Auskunft geben.
Grundsätzlich ist Holzestrich wie auch Gußasphlat als B 1 schwerentflammbarer Baustoff eingestuft. Das tut dem sehr gutmütigen Verhalten beider Baustoffe im Gegensatz zu geschäumten Dämmstoffen Unrecht, ist aber wegen der brennbaren Anteile nur schwer anders hinzubekommen.
Frau Dr. Görhs und ich haben in 2003 für den BEB einmal eine Stellungnahme ausgearbeitet, um eine praktikable Einstufung zu erreichen. Die Mindesteinbaudicke beträgt 20 mm und kann mindestens wie eine 16 mm starke Spanplatte nach den Holzbautabellen der DIN 4102 Teil 4 eingesetzt werden. Zusammen mit einem weiteren Holz oder Spanplatte wird recht schnell F 30 Raumabschluß erreicht, bei dicken Aufbauten auch F 60.
Zusätzlich müssen die Holzbalken auch für die Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen werden. Hinweis: Die Lehm- oder Sandfüllung über Füllbrettern, auch über einer Rabitzputzlage (Drahtgewebe im Putz, früher üblich), fällt schnell heraus. In Brandhäusern findet man Holzbalken und Belagsuntersicht stets freigelegt, nicht die Füllungen als Schutz ansetzen, ist nicht real.
mfg Franz Schächer, Prüfsachverständiger für Brandschutz in Hessen und Fachberater Statik der Feuerwehren (deshalb genügend Holzbalkendecken Ansichten nach "heißer Probe").